Behandlungskosten

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kostenübernahme für die Psychotherapie ist vom jeweiligen Kostenträger abhängig.

Gesetzliche Krankenkassen
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.

Private Krankenkassen/Beihilfen
Die Honorarhöhe für therapeutische Leistungen richtet sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Dauer einer psychotherapeutischen Sitzung beträgt 50 Minuten.

In der Regel wird ein Großteil der Kosten für Psychotherapie von Ihrer privaten Versicherung/Beihilfe getragen. In welchem Umfang hängt dabei von der jeweiligen Police ab. Gegebenenfalls enthält Ihr Vertrag eine Begrenzung der Therapiestunden (z.B. pro Kalenderjahr) oder es gibt Einschränkungen bezüglich der Selbstbeteiligung.

Die Kosten für eine Psychotherapie im Onlineformat werden von privaten Krankenkassen bzw. Beihilfen in der Regel im gleichen Umfang wie die Behandlungskosten vor Ort in einer Praxis übernommen.

Die ersten 5 Sitzungen sind die sogenannten „probatorischen Sitzungen“, die ohne Antrag beim Kostenträger durchgeführt werden können. Ab der 6. Sitzung ist in der Regel eine Antragstellung bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe erforderlich, bei der ich Ihnen gerne behilflich bin.

Um sicherzugehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, klären Sie dies vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse.

Selbstzahlende
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten für Ihre Therapie selbst zu tragen, kann dies gute Gründe haben. In diesem Fall schließen wir gemeinsam einen Behandlungsvertrag ab.